Behandlungsraum mit physiotherapeutischen Geräten

Therapieangebot

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz / im Betrieb

40 Prozent aller "chronisch degenerativen" Erkrankungen haben ihre Ursachen im Arbeitsleben. Um dem entgegenzuwirken fördert

ein neues Steuergesetz nun Maßnahmen der Gesundheitsprävention. Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro / Jahr je Arbeitnehmer sind Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn / Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Zu denen im "Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen" aufgeführt Leistungen zählen z.B. viele physiotherapeutische Behandlungen.

Praxis für Physiotherapie

Petra Krempel

Wilhelmstraße 27A

56457 Westerburg

Termine nach Vereinbarung

Zulassung für alle Kassen,

auch Selbstzahler

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Telefon 02663 - 91 21 06 0

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