Therapieangebot
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz / im Betrieb
40 Prozent aller "chronisch degenerativen" Erkrankungen haben ihre Ursachen im Arbeitsleben. Um dem entgegenzuwirken fördert
ein neues Steuergesetz nun Maßnahmen der Gesundheitsprävention. Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro / Jahr je Arbeitnehmer sind Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn / Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Zu denen im "Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen" aufgeführt Leistungen zählen z.B. viele physiotherapeutische Behandlungen.
Praxis für Physiotherapie
Petra Krempel
Wilhelmstraße 27A
56457 Westerburg
Termine nach Vereinbarung
Zulassung für alle Kassen,
auch Selbstzahler
Sie erreichen mich unter:
Telefon 02663 - 91 21 06 0
info@physio-krempel.de
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