40 Prozent aller "chronisch degenerativen" Erkrankungen haben ihre Ursachen im Arbeitsleben. Um dem entgegenzuwirken fördert ein neues Steuergesetz nun Maßnahmen der Gesundheits-prävention.

 

Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro / Jahr je Arbeitnehmer sind Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn / Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Zu denen im "Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen" aufgeführt Leistungen zählen z.B.

viele physiotherapeutische Behandlungen.

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und im Betrieb

Praxis für Physiotherapie Petra Krempel

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Zulassung für alle Kassen, auch Selbstzahler

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