40 Prozent aller "chronisch degenerativen" Erkrankungen haben ihre Ursachen im Arbeitsleben. Um dem entgegenzuwirken fördert ein neues Steuergesetz nun Maßnahmen der Gesundheits-prävention.
Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro / Jahr je Arbeitnehmer sind Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn / Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Zu denen im "Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen" aufgeführt Leistungen zählen z.B.
viele physiotherapeutische Behandlungen.
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